Allgemeine Geschäftsbedingungen der deepsight GmbH
1. Allgemeines; Geltungsbereich
1.1.
Mit der Auftragsannahme wird den AGB der deepsight GmbH und den inhaltlichen
Leistungspunkten zugestimmt. Dazu gehört auch der DataDesk (https://
datadesk.deepsight.de). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die deepsight mit ihren
Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihr
angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen und
Angebote an den Auftraggebern, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart
werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine
Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der deepsight GmbH und anderen
Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.2.
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennt die deepsight GmbH nicht an, es sei
denn, den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich schriftlich
zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich,
wenn die deepsight GmbH in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit den Auftraggebern
(einschließlich Nebenabreden und Vertragsänderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor
diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein
schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der deepsight GmbH maßgebend.
2. Gegenstand des Vertrages; Vertragsschluss
2.1.
Vertragsgegenstand ist die Bereinigung, Auswertung und/oder Visualisierung von Texten
des Auftraggebers mit regelbasierten und KI-Lösungen durch die deepsight GmbH.
2.2.
Die deepsight GmbH bietet zudem ein weites Leistungsspektrum im Bereich der
Datenanalyse. Hierunter fallen unter anderem automatisierte Analysen wie Data Cleaning
(z.B. Erkennung der Sinnhaftigkeit von Texten, Rechtschreibprüfung, Stammformbildung),
Pseudo-/Anonymisierung (Ersetzen/Entfernen von sensiblen Informationen, z.B.
Personennamen, Adressen, Telefonnummern), Sentimentanalyse (Identifizierung der
Stimmung), vortrainierte KI-Modelle zur Themen-Einordnung, unsupervised Topic Modeling
(Identifizierung und Gruppierung von Themen aus Texten ohne vordefinierte Schubladen)
sowie generelles Data Mining (Gewinnung neuer Informationen aus strukturierten und
unstrukturierten Daten).
2.3.
Vor Vertragsschluss erstellt die deepsight GmbH in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
eine Leistungsbeschreibung. Diese wird auf Basis der Angaben des Auftraggebers erstellt.
Im Falle von unvollständigen bzw. fehlerhaften Vorgaben trägt der Auftraggeber das Risiko
des Auftragserfolges.
2.4.
Zwischen den Beteiligten kommt ein Vertrag durch Annahme eines von der deepsight
GmbH gegenüber dem Auftraggeber unterbreiteten Leistungsangebotes, durch die
Registrierung auf unserem DataDesk oder durch Übersendung einer Auftragsbestätigung
durch die deepsight GmbH zustande. Der Vertrag endet mit Eintritt des geschuldeten
Leistungserfolges / Fertigstellung der Leistungserbringung bzw. im Falle der Erbringung
von reinen Dienstleistungen durch die deepsight GmbH zum im Vertrag bestimmten
Zeitpunkt bzw. nach Kündigung unter Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
3. Pflichten des Auftraggebers (nicht relevant für DataDesk Nutzer)
3.1.
Der Auftraggeber benennt gegenüber der deepsight GmbH einen projektverantwortlichen
Mitarbeiter / Ansprechpartner für die Erteilung von verbindlichen Auskünften und die
Erbringung von Mitwirkungshandlungen. Der benannte Mitarbeiter ist zudem befugt, im
Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit Entscheidungen zu treffen und den Umfang der
Beauftragung in Abstimmung mit der deepsight GmbH zu ändern.
3.2.
Der Auftraggeber unterstützt die deepsight GmbH verantwortlich bei der Erfüllung der
vertraglich geschuldeten Leistungen. Hiervon umfasst ist insbesondere die rechtzeitige und
vollständige Bereitstellung von Informationen, sowie benötigtem Datenmaterial. Der
Auftraggeber wird die deepsight GmbH über alle Umstände, die Einfluss auf die
Leistungserstellung und die Vertragserfüllung haben, vollumfänglich und frühzeitig
unterrichten.
3.3
Um einen reibungslosen Ablauf eines Auftrages zu gewährleisten, müssen durch den
Auftraggeber Mitwirkungspflichten erfüllt werden. Diese Verpflichtungen sind
Hauptleistungspflichten des Auftraggebers, auf deren Einhaltung Leistungen von deepsight
GmbH, insbesondere Terminbestätigungen, beruhen. Diese sind insbesondere, aber nicht
abschließend:
– Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen
Unterlagen, Informationen und Materialien vollständig und leserlich zur Verfügung.
– Der Auftraggeber dokumentiert bei Vertragsschluss in schriftlicher Form, wenn die
Erbringung der Leistung nur während eines bestimmten Zeitraumes möglich ist und
eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellen würde.
– Texte müssen als in einem Textverarbeitungsprogramm gesetzte Datei geliefert
werden. Übernimmt deepsight GmbH mit Zustimmung des Auftraggebers die
Übertragung aus einem anderen Datenformat, gilt die sich daraus ergebende Datei
als Ausgangstext.
– Die Daten müssen virenfrei sein. Eingehende Daten sind auf Viren zu prüfen.
– Der Auftraggeber garantiert, dass er die Nutzungsrechte an den Vorlagen und an
den zu bearbeitenden Materialien hat, insbesondere, dass er über das Recht
verfügt, anderen die Nutzung, insbesondere die Bearbeitung und Vervielfältigung
dieser Vorlagen zu gestatten.
– Der Auftraggeber versichert, dass er alle Regeln des Datenschutzes, insbesondere
die DSGVO einhält und berichtigt ist, personenbezogene Daten weiterzuleiten.
– Der Auftraggeber wird deepsight GmbH von sämtlichen Ansprüchen und
außergerichtlichen sowie gerichtlichen Kosten und Ersatzansprüchen freihalten, die
aus der Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter oder Datenschutzverstoßen
hergeleitet werden.
4. Leistungszeit; Verzug
4.1.
Termine zur Leistungserbringung sind unverbindlich. Soweit Termine oder Fristen
verbindlich gelten sollen, müssen diese ausdrücklich als verbindlich zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Die entsprechende Vereinbarung bedarf der
Schriftform.
4.2.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Pandemien, Streik,
Naturkatastrophen, Blackouts, …) sowie aufgrund von Umständen im
Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z. B. verspätete Erbringung von
Mitwirkungshandlungen) hat die deepsight GmbH nicht zu vertreten und verlängern die
Ausführungszeit entsprechend.
4.3. (nicht für DataDesk Nutzer relevant)
Die deepsight GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit der deepsight GmbH oder eines Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen
nach den gesetzlichen Bestimmungen. In allen anderen Fällen der schuldhaften
Verzögerung der Leistung wird die Haftung der deepsight GmbH für Schadenersatz neben
der Leistung auf 5 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Leistung
und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 5 % des Auftragswertes begrenzt.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Diese
Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
5. Abnahme (nicht für DataDesk Nutzer relevant)
5.1.
Soweit in rechtlicher Hinsicht ein Leistungserfolg geschuldet ist, kann die deepsight GmbH
nach jedem Meilenstein dem Auftraggeber die Leistung in geeigneter Form überlassen und
eine schriftliche Erklärung verlangen, dass die vorgelegte Leistung bzw. Teilleistung unter
dem Vorbehalt der Funktionsfähigkeit im Ganzen abgenommen wird.
5.2.
Hat sich der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Leistung
nicht erklärt, gilt die Abnahme im entsprechenden Umfang als erklärt.
5.3.
Die Abnahme darf durch den Auftraggeber nur bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln
verweigert werden.
6. Gewährleistung
6.1.
Der Auftraggeber wird alle Leistungen der deepsight GmbH unverzüglich auf
Mangelfreiheit untersuchen.
6.2.
Mängel sind schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel gegenüber der deepsight
GmbH zu rügen.
6.3.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass für einen fehlerfreien Einsatz die jeweils
definierten System- bzw. Datenvoraussetzungen gelten. Die Einhaltung der System- und
Datenvoraussetzungen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber und berechtigt im Falle
des Verstoßes nicht zur Geltendmachung von Mängelrechten.
6.4. (nicht für DataDesk Nutzer relevant)
Bei Mängeln leistet die deepsight GmbH Nacherfüllung nach ihrer Wahl entweder durch
Mangelbeseitigung oder Neuerstellung. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist
sie der deepsight GmbH unzumutbar, so gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen,
soweit im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
6.5.
Soweit der Datensatz durch den Auftraggeber verändert bzw. durch Dritte eine
Veränderung veranlasst wurde, bestehen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber der
deepsight GmbH, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass durch die Änderung eine
Nachbesserung nicht wesentlich erschwert wird und der Mangel unbeschadet der
vorgenommenen Änderungen bereits bei Abnahme vorhanden war.
6.6.
Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Übergabe. Dies gilt nicht bei
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Arglist,
der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder einer etwaigen
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Zahlungsbedingungen; Fälligkeit; Aufrechnung
7.1.
Die Vergütung von Leistungen der deepsight GmbH erfolgt vorbehaltlich anderer
Vereinbarungen nach festen Preisen und nicht nach Aufwand gemäß einer entsprechenden
Preisliste.
7.2.
Soweit keine anderweitige Vergütungsregelung zwischen den Vertragsparteien getroffen
wurde, kann die deepsight GmbH bei Vertragsschluss im Hinblick auf einen geschuldeten
Leistungserfolg eine Anzahlung i. H. v. 1/3 des vereinbarten Leistungspreises verlangen.
Während des weiteren Projektverlaufes ist die deepsight GmbH zudem berechtigt,
Abschlagsrechnungen für abgrenzbare Teilleistungen zu legen.
7.3.
Sind Dienstleistungen Gegenstand der vertraglichen Zusammenarbeit, ist die deepsight
GmbH in Ermangelung einer anderweitigen Vereinbarung zwischen den Beteiligten
berechtigt, monatlich Rechnung zu legen.
7.4.
Der Auftraggeber trägt zudem sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten,
Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter,
soweit diese nicht ausdrücklich in einer Preisvereinbarung zwischen den Vertragspartnern
inkludiert sind.
7.5.
Angegebene Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden
gesetzlichen Höhe.
7.6.
Rechnungen der deepsight GmbH sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung nach
Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung ohne Abzüge fällig.
7.7.
Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder
unbestrittenen Forderungen zulässig.
8. Eigentumsvorbehalt
Liefert die deepsight GmbH Waren, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen, die die deepsight GmbH gegen den Auftraggeber aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung zustehen, im Eigentum von der deepsight GmbH.
9. Haftung
9.1.
Die deepsight GmbH haftet nicht für einen etwaigen Datenverlust des Auftraggebers. Es
obliegt insoweit ausschließlich dem Auftraggeber, vor, während und nach der vertraglichen
Zusammenarbeit mit der deepsight GmbH für eine ausreichende Sicherung seiner Daten
Sorge zu tragen.
9.2.
Auch eine Datenwiederherstellung durch die deepsight GmbH ist nicht geschuldet.
9.3.
Im Falle des Leistungsverzuges wird auf die Bestimmungen unter Ziffer 4 dieser
Geschäftsbedingungen verwiesen.
9.4.
Im Falle etwaiger Mängel gelten die Regelungen unter Ziffer 6 dieser
Geschäftsbedingungen.
9.5.
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die deepsight
GmbH nur
a) bei Vorsatz;
b) bei grober Fahrlässigkeit;
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;
d) im Falle von Arglist;
e) oder bei Übernahme von Garantien für die Beschaffenheit oder sonstigen Garantien.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die deepsight GmbH auch
bei grober Fahrlässigkeit und bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung im Falle leichter
Fahrlässigkeit wird jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
9.6.
Alle weiteren Ansprüche, insbesondere aus einer verschuldensunabhängigen Haftung, sind
ausgeschlossen.
9.7.
Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden
Haftungsbeschränkungen unberührt.
10. Urheberrechte; Rechteeinräumung
10.1.
Die deepsight GmbH stellt dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Leistung nach
eigener Wahl entweder durch Überlassung von Datenträgern oder vorzugsweise die
Einräumung der Möglichkeit des elektronischen Abrufs zur Verfügung.
11. Schutzrechtsverletzungen, Verstoß gegen Datenschutz
11.1.
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen Dritter oder Verstöße gegen den Datenschutz darf
die deepsight GmbH nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen
vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine
Schutzrechts-/ Datenschutzverletzung nicht mehr vorliegt oder aber die für den
Auftraggeber erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
11.2.
Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet, die
deepsight GmbH unverzüglich unter Vorlage sämtlicher Informationen / Unterlagen zu
unterrichten. Schäden, die aus einer verspäteten Meldung an die deepsight GmbH
resultieren, trägt ausschließlich der Auftraggeber.
11.3
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der
Betroffene eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift dies anordnet oder erlaubt. Erbringt
deepsight GmbH zusammen mit Dritten oder über Dritte eine Leistung, so kann deepsight
GmbH diesen Dritten Daten über den Auftraggeber bekannt geben, soweit diese
Bekanntgabe für die Erbringung und Abwicklung dieser Leistungen oder für das Inkasso
notwendig ist.
11.4
Deepsight GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber unter der vom Kunden bei
Vertragsschluss mitgeteilten Rufnummer, E-Mail-Adresse oder Postadresse Text- oder
Bildmitteilungen zu Zwecken der Beratung und Bewerbung von Produkten in
Zusammenhang mit bestehenden und gegebenenfalls noch abzuschließenden Verträgen
zukommen zu lassen, sofern der Auftraggeber der Zusendung zugestimmt hat. Der
Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, eine erteilte Zustimmung schriftlich zu widerrufen.
11.5
Deepsight GmbH sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der von ihr zu
bearbeitenden Vorlagen zu und verpflichtet sich, im Falle der Beauftragung Dritter, diese
zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Darüber hinaus ist deepsight GmbH verpflichtet, die
zum Zwecke der Leistungserbringung überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und
gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Deepsight GmbH haftet nicht für den unbefugten
Zugriff Dritter beim Versand per E-Mail oder per Brief, insbesondere bei der
Kommunikation mit dem Kunden in elektronischer Form, da eine vollständige Sicherheit
nicht gewährleistet werden kann.
12. Geheimhaltung
12.1.
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung vom
jeweils anderen Vertragspartner bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen
geheim zu halten. Dies gilt nicht für allgemein bekannte oder zugängliche Informationen.
12.2.
Darüber hinaus gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus
Vertraulichkeit über den Inhalt der vertraglichen Zusammenarbeit.
12.3.
Der deepsight GmbH ist es unbeschadet hiervon gestattet, den Namen des Auftraggebers
als Referenz zu nennen und öffentlich zu kommunizieren. Dies gilt nicht, soweit der
Auftraggeber gegenüber der deepsight GmbH schriftlich widerspricht.
13. Schriftform; Gerichtsstand
13.1.
Sämtlichen Änderungen und Ergänzungen der getroffenen vertraglichen Vereinbarung
bedürfen der schriftlichen Niederlegung. Dies gilt auch für eine etwaige Aufhebung dieses
Schriftformerfordernisses. Die Schriftform ist auch durch E-Mail / Telefax gewahrt.
13.2.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der
Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, der Geschäftssitz der deepsight
GmbH. Die deepsight GmbH ist unbeschadet hiervon berechtigt, den Auftraggeber an
seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
13.3.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarung oder dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr gilt anstelle der
unwirksamen Bestimmung eine von den Parteien zu ersetzende wirksame Bestimmung, die
dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst entspricht. Gleiches gilt
für etwaige Vertragslücken.